Duales Studium
Die Ausbildung im gehobenen Zolldienst (Diplomstudiengang "Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes") dauert drei Jahre und wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen.
Ihre Ausbildung gliedert sich in Studienabschnitte und Praktika. Das duale Studium absolvieren Sie an der Hochschule des Bundes am Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) Münster.
Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
An den Dienststellen Ihres Ausbildungshauptzollamts absolvieren Sie die Praktika. Sie erhalten für Ihr Studium ein Notebook mit allen notwendigen Vorschriften.
Ein fachlicher Fremdsprachenunterricht in Englisch ist Teil Ihrer Ausbildung.
Grundstudium
Ihr erster Ausbildungsabschnitt beginnt mit einem sechsmonatigen Grundstudium. Sie lernen
- staatsrechtliche und -politische Grundlagen,
- rechtliche Grundlagen,
- volks- und finanzwirtschaftliche Grundlagen,
- betriebswirtschaftliche Grundlagen, Organisation und Informationsverarbeitung,
- sozialwissenschaftliche Grundlagen in den Bereichen: Psychologie, Soziologie, Pädagogik.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung zum Abschluss des Grundstudiums besteht aus vier Klausuren.
Praktika
In den insgesamt drei Praktika werden Sie mit verschiedenen Aufgaben der Verwaltung vertraut gemacht. Sie bearbeiten typische Geschäftsvorgänge und lernen, Ihr Fachwissen einzusetzen.
An verschiedenen Standorten des BWZ werden zusätzlich praxisbezogene Lehrveranstaltungen durchgeführt. Praktisch und theoretisch Erlerntes wird verbunden und aktuelle Fälle besprochen. Am Ende der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen schreiben Sie jeweils eine Klausur.
Hauptstudium
Das Hauptstudium unterteilt sich in drei Studienabschnitte und wird durch zwei weitere Praktika ergänzt.
Schwerpunkte des Hauptstudiums:
- Allgemeines Steuerrecht
- Allgemeines und Besonderes Zollrecht
- Recht der sozialen Sicherung
- Verbrauchsteuerrecht, Verkehrssteuerrecht
- Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen der öffentlichen Verwaltung
- Managementlehre
Ihnen werden im Hauptstudium I und II Wahlpflichtfächer angeboten. Die fächerübergreifenden Inhalte verzahnen die verschiedenen Studienfächer durch praxisbezogene Aufgaben.
Beispiele für Wahlpflichtfächer:
- Kontrolle (z.B. Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Zollfahndung)
- Dienstleistungen (z.B. Erstattung und Erlass von Zoll und Steuern)
- Abfertigungen (z.B. Kontrollen am Zollamt)
- E-Government
In einem Studienfach Ihrer Wahl fertigen Sie eine Hausarbeit an.
Sie schließen die Hauptstudienabschnitte I und II mit mehreren Klausuren ab.
Laufbahnprüfung
Sie beenden Ihr Studium mit der Laufbahnprüfung. Diese setzt sich aus sechs Prüfungsklausuren und einer mündlichen Prüfung zusammen.
Mit bestandener Prüfung bekommen Sie den akademischen Grad Diplom-Finanzwirtin (FH) beziehungsweise Diplom-Finanzwirt (FH) verliehen.