Wenn alle Hürden des Bewerbungsprozesses genommen sind, kommt die schwerste Prüfung: das Warten auf Antwort.
Sofern es nicht vereinbart war, sollte man nicht ständig im Unternehmen anrufen und nachfragen. Man kann in den allermeisten Fällen eine Entscheidung nicht erzwingen. Manchmal dauern Entscheidungsprozesse in Unternehmen länger, als man das als Schüler gewohnt ist.
Wenn sich die Firma für den Bewerber entscheidet, wird als nächstes ein Ausbildungsvertrag unterschrieben (bei unter 18-Jährigen auch von den Eltern) und, sofern der Bewerber noch nicht volljährig ist, findet eine ärztliche Untersuchung gemäß dem Jugendschutzgesetz statt. Im Ausbildungsvertrag sollten neben dem Ausbildungsbeginn (genauer Termin), Angaben über die Probezeit, die Ausbildungsvergütung und den Urlaub enthalten sein. Die meisten Firmen lassen ihren zukünftigen Auszubildenden auch einen Ausbildungsplan, der alle Stationen der Ausbildung nennt, zukommen. Um die Anmeldung zur Berufsschule kümmert sich im Allgemeinen der Ausbildungsbetrieb.