Bundesweit einheitlich geregelte fachpraktische Ausbildung und Seefahrtszeit mit dem Ziel, nach anschließendem Studium und weiteren entsprechenden Seefahrtszeiten sowohl die Funktion des Nautischen Wachoffiziers bzw. des ersten nautischen Offiziers als auch die des Schiffsführers bzw. der Schiffsführerin (Kapitän/-in) ausüben zu können.
Beschreibung
Schulabschluss
Freie Stellen
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Akteure
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