Finanzwirte und Finanzwirtinnen übernehmen als Beamte/Beamtinnen oder Angestellte sachbearbeitende Aufgaben im Innendienst, zum Beispiel in der Veranlagungsstelle, Rechtsbehelfstelle, Bewertungsstelle, Erbschaftsteuerstelle, Grunderwerbsstelle, Finanzkasse, Vollstreckungsstelle oder in der Straf und Bußgeldsachenstelle. Neben der Veranlagung von Steuerpflichtigen ermitteln sie Einheitswerte für unbebaute und bebaute Grundstücke. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Erbschaften und Schenkungen steuerlich zu erfassen und auszuwerten. Im Bereich des Zolldienstes kontrollieren sie beispielsweise Ein, Aus und Durchfuhrverbote und geben Waren zollamtlich frei. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung können sie Führungsaufgaben als Sachgebietsleiter/innen ausüben. Dann kommen Aufgaben auf dem Gebiet der Verwaltungsorganisation und des Personal und Haushaltswesens dazu. Im Außendienst sind sie z.B. in der Betriebsprüfung oder Steuerfahndung tätig, wo sie sich mit der Ermittlung und Aufdeckung von Steuerverkürzungen und Steuerhinterziehungen befassen. Arbeitsbereiche und -orte Finanzwirte und Finanzwirtinnen arbeiten hauptsächlich bei der Finanz bzw. Steuerverwaltung sowie im Zolldienst. Sie können aber auch in Praxen von Steuerberatern, Wirtschafts und Buchprüfern, bei Unternehmensberatern, in Rechtsanwaltskanzleien und bei Steuerberaterkammern tätig sein.
Quelle: Berufenet
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