Die Landesärztekammer Hessen ist die nach dem Berufbildungsgesetz zuständige Stelle für den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter (früher: Arzthelfer/in). Sie überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung, berät in Ausbildungsfragen und führt Prüfungen durch. Nach erfolgreicher Ausbildung hat die/der Medizinische Fachangestellte die Möglichkeit, an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Diese können sich positiv auf die Entwicklung des Gehalts auswirken. Bei entsprechendem Einsatz muss die/der Medizinische Fachangestellte Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben. Ferner kann sie/er an einem anspruchsvollen Weiterbildungslehrgang teilnehmen und die Bezeichnung "Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung" erwerben, die sie/ihn als besonders qualifiziert ausweist und regelmäßig zur ersten Kraft in der Praxis macht. Wer mehr über den Ausbildungsberuf der/des Medizinischen Fachangestellten erfahren möchte, kann die Landesärztekammer ansprechen. Auch jede/r niedergelassene Ärztin/Arzt gibt gerne weitere Auskünfte zum Ausbildungsberuf der/des Medizinischen Fachangestellten. Sinnvoll ist es, Schnuppertage sowie Schülerbetriebspraktika in Arztpraxen zu absolvieren, denn die tatsächliche Eignung für einen Beruf lässt sich so am besten vor Ort herausfinden.